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Bezirksversammlung sichert die Finanzierung der Bürgerhäuser!

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25.10., 14 Uhr: Stadtrundgang zum Innenstadtkonzept

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Grundsteuer: Finanzsenator Dr. Andreas Dressel steht Rede und Antwort!

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Anträge und Anfragen

Die politische Arbeit in der Bezirksversammlung besteht zu einem wichtigen Teil aus dem Stellen von Anträgen und Anfragen.

  • Mit Anträgen wird das Bezirksamt aufgefordert, bestimmte Dinge zu tun oder sich in Hamburg dafür einzusetzen, dass bestimmte Dinge getan werden. Wenn z. B. ein Radweg neu gestaltet werden soll, kann das über einen Antrag in der Bezirksversammlung beschlossen werden. Außerdem werden mit Anträgen Referenten für die Beratung in den Fachausschüssen eingeladen. Anträge werden in der Regel von einzelnen Fraktionen gestellt, können aber auch von mehreren zusammen eingebracht werden. Diese sind dann „interfraktionell“.
  • Bei den Anfragen gibt es drei Kategorien. Die Kleinen Anfragen werden an das Bezirksamt gestellt und müssen innerhalb von acht Werktagen beantwortet werden. Sie können in der Bezirksversammlung nicht besprochen und nicht an einen Ausschuss zur Beratung überwiesen werden. Die Großen Anfragen richten sich ebenfalls an das Bezirksamt. Die Verwaltung hat aber vier Wochen Zeit, um sie zu beantworten. Und sie können in der Bezirksversammlung diskutiert oder in einem Fachausschuss weiter beraten werden. Dies gilt auch für Auskunftsersuchen. Diese werden gestellt, wenn das Bezirksamt nicht zuständig ist und Auskunft geben kann, sondern z. B. eine Hamburger Fachbehörde. Der Adressat hat acht Wochen Zeit für eine Antwort.

Anträge, Große Anfragen und Auskunftsersuchen werden zwar von einzelnen Abgeordneten federführend erarbeitet, aber in der Regel nur in Ab- und mit Zustimmung der Fraktion eingereicht. Kleine Anfragen kann jeder Abgeordnete nach seinen Wünschen stellen. Nur für das Auskunftsersuchen ist es notwendig, dass mehr als ein Abgeordneter als Antragsteller auftaucht, nämlich drei.

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