Bezirksversammlung will kommunales Wahlrecht für Migranten

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich in ihrer Sitzung am 26. Januar 2012 dafür ausgesprochen, dass in Hamburg ein generelles kommunales Wahlrecht für Migranten eingeführt wird. So solle der Hamburger Senat eine Bundesratsinitiative starten, um das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger im Grundgesetz, Artikel 28, Absatz 1, zu verankern. Hintergrund ist, dass in Bergedorf mehrere Tausend Menschen leben, die zwar brav ihre Steuern zahlen, aber nicht darüber entscheiden dürfen, was mit ihren Steuern geschieht, weil sie eine Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates besitzen und daher nicht wahlberechtigt sind. Dieser Initiative der Linken schlossen sich die Fraktionen der SPD, GAL und FDP/Piraten an, nur die CDU stimmte dagegen.

In weiteren Anträgen sprach sich die Bezirksversammlung unter anderem aus für eine bessere Kooperation mit den schleswig-holsteinischen Randgemeinden, für die Fortschreibung der Radverkehrsstrategie und für die Aufnahme des Werner-Neben-Platzes in das Wegereinigungsverzeichnis. Einstimmig wurden zwei Anträge der SPD-Fraktion angenommen, mit denen sie die Barrierefreiheit des Bergedorfer Bahnhofes verbessern und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz über das Hamburger Familiensiegel sprechen will.

Außerdem beschloss die Bezirksversammlung die Verteilung der Sondermittel für das Jahr 2012. Dabei wurden mehr als 30 Organisationen im Bezirk mit insgesamt über 70.000 Euro gefördert.

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